Ideengeber

Steuern sparen

Sparen Sie Steuern mit Ihrer Handwerkerrechnung!

Reichen Sie unsere Handwerkerrechnung mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein!

Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer alle Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung.

Absetzbar sind immer nur die reinen Lohn- bzw. Arbeitskosten, nicht das vom Handwerker verbaute Material.

Seit Anfang 2009 dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro.

Voraussetzung ist, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Sowohl Rechnung als auch Überweisungsbeleg muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen. Hausbesitzer können mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6.000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen. Besitzer von Eigentumswohnungen lassen sich ihren Anteil an den Handwerkerrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft vom Verwalter bescheinigen.

Abzugsfähig sind grundsätzlich alle Handwerkerrechnungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im selbst bewohnten Haushalt, wenn er in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

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